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   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1999 - 17 A 4684/96   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1999 - 17 A 4684/96 (https://dejure.org/1999,16117)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.12.1999 - 17 A 4684/96 (https://dejure.org/1999,16117)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 17 A 4684/96 (https://dejure.org/1999,16117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 12 K 7858/95
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1999 - 17 A 4684/96
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 CB 1092.81

    Zustellungsurkunde - Fehlerhaftigkeit - Berichtigung - Postzustellungsurkunde -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1999 - 17 A 4684/96
    Die Berufung der Klägerin, die ungeachtet der unter dem 29. Oktober 1999 erklärten Mandatsniederlegung weiterhin durch ihren bisherigen Prozeßbevollmächtigten vertreten wird, weil eine wirksame Kündigung des Vollmachtsverhältnisses weder dargelegt noch glaubhaft gemacht worden ist, vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Juli 1983 - 9 B 10275/83 -, InfAuslR 1984, 90 und Urteil vom 26. Juni 1984 - 9 CB 1092/81 -, 337, sowie ständige Senatsrechtsprechung, ist unbegründet.
  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1999 - 17 A 4684/96
    Das Rechtsschutzinteresse für eine Verpflichtungsklage, das regelmäßig bereits daraus folgt, daß der vermeintliche Inhaber eines behaupteten materiellen Rechtes zu dessen Durchsetzung um Rechtsschutz nachsucht, kann aufgrund von Verhaltensweisen entfallen, die nur als Aufgabe eines ernsthaften subjektiven Interesses an der erstrebten Entscheidung gedeutet werden können, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1989 - 9 C 44/87 -, NVwZ 1989, 673 = BVerwGE 81, 164, Schoch/Ehlers, VwGO, Vorb § 40 Rdn. 94.
  • BVerwG, 04.07.1983 - 9 B 10275.83

    Asylverfahren - Übergangsregelung - Anwendbarkeit - Niederlegung des Mandats -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1999 - 17 A 4684/96
    Die Berufung der Klägerin, die ungeachtet der unter dem 29. Oktober 1999 erklärten Mandatsniederlegung weiterhin durch ihren bisherigen Prozeßbevollmächtigten vertreten wird, weil eine wirksame Kündigung des Vollmachtsverhältnisses weder dargelegt noch glaubhaft gemacht worden ist, vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Juli 1983 - 9 B 10275/83 -, InfAuslR 1984, 90 und Urteil vom 26. Juni 1984 - 9 CB 1092/81 -, 337, sowie ständige Senatsrechtsprechung, ist unbegründet.
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